
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Alle Grundstückseigentümer sind aufgefordert, vor den Grundstücken die Straße zu reinigen!
An den Straßenrändern hat sich viel Schmutz während der Winterzeit angesammelt. Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gerstungen regelt die Reinigung und den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Gerstungen vom 14.03.2006 ist auf www.gerstungen.de (Ortsrecht) für jedermann abrufbar.
Hier eine kurze Zusammenfassung der allgemeinen Straßenreinigungspflicht für Grundstückseigentümer oder sonstige Verpflichtete
(Auszug aus der Straßenreinigungssatzung):
Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung, infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird...
Bei nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst die Reinigung nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem…
Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn, noch Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen, offenen Abwassergräben, öffentlich aufgestellten Einrichtungen (z. B. Papierkörbe, Glas- und Papiersammelcontainer) und öffentlich unterhaltenen Anlagen (z. B. Brunnen, Gewässer usw.) zugeführt werden…
Die Eigentümer und Besitzer der zu einer Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt von Jahr zu Jahr. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer des Vorderliegergrundstückes, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer des Hinterliegergrundstückes zur Reinigung verpflichtet.
Die Gemeindeverwaltung